Wir sind bemüht, diese Internetseite und mobile Darstellung im Einklang mit dem Schleswig Holsteinsichen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Es ist dem Steenbock Wulfshof ein Anliegen eine inklusive, digitale Umgebung zu schaffen, die gleiche Chancen für alle bietet und sicherstellt, dass niemand wegen Behinderungen ausgeschlossen wird.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Schleswig Holsteinsichen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.steenbock-wulfshof.de sowie alle Unterseiten.
Die Website www.steenbock-wulfshof.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
Diese Webseite ist daher nicht vollumfänglich barrierefrei.
Unser Ziel ist es, die Inhalte so zu gestalten und zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, kontaktieren Sie uns gerne.
Hans-Henning Steenbock
Wulfshof, 2
23777 Heringsdorf i. H.
Tel. 04365 - 909533
Mail: info@steenbock-wulfshof.de
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig Holstein, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Diese Erklärung wurde am 03. März 2025 basierend auf einer Selbstbewertung erstellt.